Der soziale Dienst am Menschen steht im Mittelpunkt

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Dr. Wolfgang Stütz ist Rechtsanwalt in Linz. Seine Kanzlei ist unter anderem auch auf Sozialrecht spezialisiert. Im Rahmen seiner Tätigkeit werden in der Kanzlei rund 100 Erwachsenenvertretungen zusammen mit seinen Mitarbeitern und seinem Team abgewickelt.

Als eine der wenigen Sozialrechtskanzleien in Österreich werden in der Anwaltskanzlei Stütz sämtliche Aspekte des Sozialrechts in der Kanzlei abgedeckt. Dies umfasst auch die Erstellung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, die Verfassung von Testamenten und sämtliche Bereiche der Pflege. Im Rahmen seiner sozialrechtlichen Tätigkeit hat Dr. Wolfgang Stütz den Verein JUSB – juristische Unterstützung für Senioren und Menschen mit Beeinträchtigungen – gegründet.

Hilfe bei Pflegegeldbescheiden

Den Verein gibt es nun 10 Jahre und er beschäftigt sich mit der kostenlosen Geltendmachung unrichtig eingestufter Pflegegeldbescheide oder der Bekämpfung von Pflegegeldbescheiden, in denen Pflegegeld abgelehnt worden ist. In diesem Bereich arbeitet die Kanzlei mit Sozialhilfeverbänden, dem Roten Kreuz, der Volkshilfe, dem Samariterbund und zahlreichen Alten- und Pflegeheimen österreichweit zusammen. Denn gerade hier kommen viele Menschen schnell in soziale Notlagen. Im Jahr werden circa 800 Klagen verfasst, die aufgrund der unrichtig eingestuften Pflegegeldbescheide beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht eingebracht werden. Die Erfolgsquote beträgt 60 bis 80 % je Pensionsversicherungsträger.

Wiederaufbaugeneration würdigen                                                                                                            

Durch zahlreiche Vortragstätigkeiten in Österreich hat Rechtsanwalt Wolfgang Stütz die Sorgen und Probleme der Bevölkerung kennengelernt und daher ist ihm am unmittelbaren Kontakt mit den Menschen gelegen. Gerade jener Personenkreis, der Österreich aufgebaut hat, sollte jene Sozialleistungen erhalten, die sich dieser Teil der Bevölkerung verdient hat, ist seine oberste Maxime.

Von der Vorsorgevollmacht bis zur letzten Verfügung 

Dr. Wolfgang Stütz versteht sich als Serviceleister eines Rundum-Sozialpaketes. Dies reicht von der persönlichen Betreuung im Rahmen einer Erwachsenenvertretung oder Vorsorgevollmacht über den richtig eingestuften Pflegegeldbescheid bis zur Verfassung einer letztwilligen Verfügung bis über den Tod hinaus, wo in vielen Fällen auch die Frage herangetragen wird, das Begräbnis zu organisieren und den Betroffenen beziehungsweise die Betroffene auf dem letzten Weg zu begleiten. Wenn die Erben einverstanden sind, schreitet Dr. Wolfgang Stütz als Testamentsvollstrecker ein und wickelt auch noch die Verlassenschaft im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens ab.

Rechtzeitig an später denken

Bei der Vorsorgevollmacht ist es wichtig, dass die betroffene Person bei Erstellung der Vorsorgevollmacht noch entscheidungsfähig ist und die Vorsorgevollmacht erst in Kraft tritt, wenn die geistige Eignung zur Führung der Geschäfte nicht mehr gegeben ist. Eine Vorsorgevollmacht empfiehlt Dr. Stütz daher zum richtigen Zeitpunkt zu errichten, da die Wirksamkeit ohnedies erst bei nicht mehr vorhandener geistiger Reifeeintritt. Nur im Wege der Vorsorgevollmacht ist es möglich, die Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters (früher Sachwalter) zu vermeiden beziehungsweise nicht mehr auf eine gesetzliche oder gewählte Erwachsenenvertretung rückgreifen zu müssen, die immer unter gerichtlichem Einfluss steht. Die anfallenden Kosten bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und richten sich nach der Höhe des Vermögens der betroffenen Person oder dem Umfang der Tätigkeit. 

Patientenverfügung

Auch das Thema Patientenverfügung wird immer wieder im Rahmen von Rechtsauskünften angesprochen. Hier geht es darum, dass nach einer vorhergehenden ärztlichen Untersuchung im Rahmen der Errichtung der Urkunde festgehalten wird, welche medizinischen Behandlungen seitens der behandelnden Ärzte im Notfall der Person gegenüber nicht mehr zu setzen sind und sich die Ärzte daran zu halten haben. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Registrierung, diese erfolgt ebenfalls über die Kanzlei, ebenso wie die Verfassung von letztwilligen Verfügungen oder die Hinterlegung eigenhändig geschriebener Testamente.Im Zuge dieser Tätigkeiten wurden des Öfteren auch Anfragen hinsichtlich Personenbetreuung an die Kanzlei gestellt. Daher plant Dr. Wolfgang Stütz ein neues Unternehmen für die Bereitstellung von 24-Stunden Pflegepersonal zu gründen. Seine Philosophie wird dabei vom Gedanken getragen eine Betreuung mit sozialer und würdevoller Hinwendung anzubieten. Die Pflege sollte in gewohnter Umgebung möglich bleiben, ohne auf die Professionalität einer Pflege in einem Alten- oder Pflegeheim verzichten zu müssen, erklärt der engagierte Rechtsanwalt seinen Gründungsgedanken.

ANWAKTSKANZLEI 
DR. WOLFGANG STÜTZ
OK Platz 1a, 4020 Linz
T. 0732 785999

 

 

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